Allgemeine Geschäfts- und Unterrichtsbedingungen (AGB)
§ 1 Schuljahr und Unterrichtszeiten
1. Das Schuljahr der Kutscher Musikinstitute orientiert sich an der bayerischen Schulferienordnung.
2. Der Unterricht beginnt am 15. September und endet am 14. September des Folgejahres.
3. An gesetzlichen Feiertagen sowie während der bayerischen Schulferien findet kein Unterricht statt.
§ 2 Gebühren und Zahlungsweise
1. Die Unterrichtsgebühr ist als 1/12 einer Jahresgebühr zu verstehen (Monatspauschale).
2. Die monatliche Gebühr wird jeweils im Voraus zum 2. eines jeden Monats bequem per Bankeinzug (Lastschriftverfahren) eingezogen.
3. Bei Neuaufnahme wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 € berechnet.
§ 3 Probezeit, Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Probezeit: Zu Beginn des Unterrichtsverhältnisses gilt eine 4-monatige Probezeit.
• Beginnt der Unterricht zum 1. eines Monats, umfasst die Probezeit diesen Monat sowie die drei darauffolgenden Monate.
• Beginnt der Unterricht in der Mitte eines Monats, zählt dieser Anbruchmonat als voller erster Monat der Probezeit, gefolgt von drei weiteren vollen Kalendermonaten.
• Während der Probezeit kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
2. Vertragslaufzeit: Nach Ablauf der Probezeit wird der Vertrag für das laufende Schuljahr fest geschlossen.
3. Ordentliche Kündigung: Nach der Probezeit ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zu zwei festen Terminen im Jahr möglich:
• Zum 28. Februar (Ende des ersten Schulhalbjahres)
• Zum 31. August (Ende des Unterrichtsjahres)
4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (oder Email). Erfolgt keine Kündigung zum Ende des Schuljahres, verlängert sich der Vertrag automatisch für das nächste Schuljahr.
§ 4 Unterrichtsausfall
1. Versäumt der Schüler den Unterricht (z. B. durch Krankheit oder Urlaub), besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung der Gebühren.
2. Sollte die Lehrkraft verhindert sein, wird die Stunde nachgeholt oder durch eine Vertretung übernommen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht erst, wenn mehr als drei Unterrichtsstunden pro Schuljahr ersatzlos seitens der Musikschule ausfallen.
§ 5 Sondertarif: 10er-Karten
1. Die 10er-Karte dient dem flexiblen Unterricht nach individueller Vereinbarung mit den Dozenten.
2. Es gelten folgende Tarife: 30 Min: 380,00 € | 45 Min: 540,00 € | 60 Min: 690,00 €.
3. Die Karten sind innerhalb des laufenden Schuljahres einzulösen.
§ 6 Unterrichtsform & Haftung
1. Der Unterricht findet in der Regel als Präsenzunterricht statt. Die Musikschule behält sich vor, diesen bei Bedarf (z. B. behördliche Auflagen) online durchzuführen.
2. Eine Haftung für mitgebrachte Instrumente, Wertgegenstände oder Garderobe wird nicht übernommen.