Zum Inhalt springen
Startseite » AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kutscher Musikinstitute

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen den Musikinstituten Kutscher, im Folgenden als “Musikschule” bezeichnet, und ihren Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der Musikschule und dem Schüler bzw. Erziehungsberechtigten kommt durch die Anmeldung des Schülers und die Annahme durch die Musikschule zustande. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15,00 €. Alle Monatsgebühren sind als 1/12 einer Jahresgebühr zu verstehen und pauschal jeden Monat für die Dauer des Unterrichts, unabhängig von Ferien, Urlaubszeiten oder Feiertagen im Voraus zu bezahlen. Im wöchentlichen Unterricht werden dafür mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, im 14-tägigen Unterricht 18 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr gegeben. Nicht in den Gebühren enthalten ist das Unterrichtsmaterial wie Noten etc.
Das Kurshonorar wird aus verwaltungstechnischen Gründen monatlich per Lastschrift eingezogen.

3. Leistungen der Musikschule

Die Musikschule bietet individuellen und/oder Gruppenunterricht für verschiedene Musikinstrumente sowie musiktheoretischen Unterricht an. Die genauen Leistungen, Unterrichtsinhalte, -zeiten und -gebühren ergeben sich aus der aktuellen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot.

4. Unterrichtsausfall

In den Zeiten der gesetzlichen Schulferien und an Feiertagen (s. Ferien- und Feiertagsordnung in Bayern) findet kein Unterricht statt. Für Unterrichtsstunden, die ein Schüler/in aus eigenem Verschulden (Krankheit des Schülers/in usw.) versäumt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Unterrichtsgebühren oder Ersatzstunden. Bei längerer Erkrankung ist das Aussetzen des Musikunterrichts mit ärztlichem Attest möglich. Sollte der Unterricht infolge von Krankheiten oder sonstiger unvermeidbarer Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden, wir diese die Termine nachholen bzw. maximal zwei Ersatztermine anbieten (keine weiteren Ausnahmen möglich). Unseren Dozenten steht ein Krankheitstag pro Schuljahr zu, an denen er/sie ersatzlos fehlen darf.

5. Unterrichtsgebühren und Zahlungsbedingungen

Die Unterrichtsgebühren sind zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und werden per Lastschrift oder in bar entrichtet. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die Musikschule das Recht vor, Mahngebühren zu erheben oder den Unterricht bis zur Begleichung der offenen Beträge auszusetzen.

6. Probezeit/Kündigung

6.1. Eine Probezeit ist zu Beginn verpflichtend. Die Probezeit beträgt 4 Monate ab Vertragsbeginn.

6.2. Der Vertrag kann mit mindestens 4 Wochen Frist zum Halbjahresende also zu 31.03. und zum 30.09.jeden Jahres gekündigt werden.
Der jeweils letzte Kündigungstermin ist der 28.02 zum 31.03 und der 31.08. zum 30.09. Zum 01.07. kann nicht gekündigt werden (Schuljahresabschluss).

6.3. Die Musikschule behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, grobem Fehlverhalten des Schülers oder bei Nichterfüllung der Vertragspflichten durch den Schüler bzw. Erziehungsberechtigten.

6.4. Bei allen Verträgen die ab dem 01.04.2022 abgeschlossen wurden verlängert sich nach Ablauf dieser Erstlaufzeit der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jeder Zeit mit einer Frist von 4 Wochen kündbar. Bei allen älteren Verträgen verlängert sich nach Ablauf dieser Erstlaufzeit der Vertrag um 6 Monate und ist jeder Zeit mit einer Frist von 6 Wochen zu den genannten Terminen kündbar.

7. Sonderkündigungsrecht

Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist eine erhebliche Krankheit oder Verletzung, aufgrund derer für den/die Schüler/in Erziehungsberechtigte/n einen weiteren Unterricht unmöglich macht. Hierfür ist ein ärztliches Attest mit der schriftlichen Kündigung in Textform zwingend vorzulegen.
Durch seine Unterschrift versichert der/die Schüler/in der/die Erziehungsberechtigte zu Beginn an keinen Krankheiten oder Verletzungen zu leiden, die seine Unterrichtsteilnahme infrage stellen.

8. Vorübergehende Stilllegung des Vertrags und Auszeiten

Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, berufsbedingter Abwesenheit, Schwangerschaft und Bundeswehr für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

9. Beitragserhöhungen

Die Kutscher Musikinstitute sind berechtigt, einmal jährlich, aufgrund steigender Energie- und Betriebskosten, den monatlichen Gesamtbeitrag um bis zu 0,50 € zu erhöhen.

10. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat der Schüler/Erziehungsberechtigte unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche den Kutscher Musikinstituten dadurch entstehen, dass der Schüler/Erziehungsberechtigte die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Schüler/Erziehungsberechtigten zu tragen.

11. Kosten bei Rückbuchungen

Der Schüler/Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Schüler/Erziehungsberechtigten zu tragen.

12. Zahlungsverzug

Gerät der/die Schüler/in Erziehungsberechtigte/r mit den Zahlungen in Verzug, so wird für jede Fehlbuchung eine Gebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben. Gerät der/die Schüler/in Erziehungsberechtigte/r schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Die Kutscher Musikinstitute behalten sich das Recht vor, dem/der Schüler/in Erziehungsberechtigte/r Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

13. Haftungsausschluss

Die Musikschule haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die im Zusammenhang mit dem Unterricht oder dem Aufenthalt auf dem Schulgelände entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Musikschule.

14. Änderungen der AGB

Die Musikschule behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Schüler bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich oder elektronisch mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Schüler nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich widerspricht.

15. Sonstiges

Das Schuljahr beginnt jeweils am 15. September und endet am 14. September des darauffolgenden Jahres.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.