Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kutscher Musikschule
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Kutscher Musikschule (im Folgenden „Musikschule“ genannt) und den Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten.
- Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der Musikschule und dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten kommt durch die schriftliche oder elektronische Anmeldung des Schülers und die Annahme durch die Musikschule zustande.
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15,00 €.
Die Unterrichtsgebühren sind jeweils monatlich im Voraus zu entrichten. Der Unterrichtsvertrag wird für die Dauer eines Schuljahres geschlossen und verlängert sich automatisch, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Im wöchentlichen Unterricht werden mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr erteilt. Bei 14-tägigem Unterricht mindestens 18 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr.
Das Kursentgelt wird aus verwaltungstechnischen Gründen ausschließlich per Lastschrift eingezogen.
- Leistungsumfang
Die Musikschule bietet individuellen und/oder Gruppenunterricht für verschiedene Musikinstrumente sowie musiktheoretischen Unterricht an. Die genauen Leistungen, Unterrichtsinhalte, -zeiten und -gebühren ergeben sich aus der aktuellen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot.
- Unterrichtsausfall
In den Zeiten der gesetzlichen Schulferien und an Feiertagen (gemäß Ferien- und Feiertagsordnung in Bayern) findet kein Unterricht statt.
Unterrichtsstunden, die ein Schüler aus eigenen Gründen (z. B. Krankheit, private Verpflichtungen) versäumt, können nicht nachgeholt oder erstattet werden.
Bei längerer Erkrankung (ab 4 Wochen) kann der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten unter Vorlage eines ärztlichen Attests eine angemessene Erstattung oder Ersatzstunden beantragen.
Fällt der Unterricht aufgrund von Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Lehrkraft aus, wird dieser nachgeholt oder durch eine Ersatzlehrkraft erteilt.
- Unterrichtsgebühren und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Unterrichtsgebühren ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Gebühren sind monatlich im Voraus per Lastschrift zu entrichten.
- Kündigung
Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Schuljahres (14. September) schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Schuljahr.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Ferien und Feiertage
Während der gesetzlichen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen in Bayern findet kein Unterricht statt.
- Unterrichtsmaterial
Notenmaterial und sonstige Unterrichtsmaterialien sind vom Schüler auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Instrumente
Die Schüler sind verpflichtet, für den Unterricht ein geeignetes Instrument bereitzuhalten.
- Datenschutz
Die Musikschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
- Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Musikschule beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichts. Vor und nach dem Unterricht sowie auf dem Hin- und Rückweg liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.
- Zahlungsverzug
Gerät der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte mit einer Zahlung in Verzug, wird für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € erhoben.
Befindet sich der Schüler länger als zwei Monate im Zahlungsverzug, werden sämtliche bis zum Ende der Vertragslaufzeit fälligen Beiträge sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Die Musikschule ist berechtigt, den Schüler in diesem Fall vom Unterricht auszuschließen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz und Verzugszinsen, bleiben unberührt.
- Haftungsausschluss
Die Musikschule haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Musikschule, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Musikschule nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Änderungen der AGB
Die Musikschule behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
Änderungen werden den Schülern bzw. Erziehungsberechtigten in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) mitgeteilt. Widerspricht der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Musikschule in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
- Sonstiges
Das Schuljahr beginnt jeweils am 15. September und endet am 14. September des darauffolgenden Jahres.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.